Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Für das Kontroll- Service- und Fahrpersonal besteht, wie bisher, die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen.
Diese einfache Maskenpflicht gilt auch für Fahrgäste zwischen dem 6. und 15. Geburtstag.
Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
