Zwecke des Einsatzes der Bodycam sind:
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Aufklärung und Prävention von Straftaten
- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der Beschäftigten
- Beweissicherung im Ereignisfall
- Verfolgung von Straftaten
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
Berechtigte Interessen sind die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten sowie der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden sowie die Beweissicherung im Ereignisfall.